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Um die Kinder gut fördern zu können, haben wir hier diejenigen organisatorischen Details aufgeführt, die für die Eltern und für uns am wichtigsten sind:
- Es handelt sich um einen privaten Kindergarten mit privater Trägerschaft. Wir betrachten uns als eine Integrationseinrichtung.
- Die Plätze können vom Jugendamt der Stadt München gefördert werden.
- Anmeldung und Vertragsdauer: Die Betreuungskosten sind auf der Grundlage von zwölf Monaten kalkuliert, sie sind also auch im August zu bezahlen. Sie werden grundsätzlich vom Konto des/der Erziehungsberechtigten abgebucht, soweit die Kosten nicht vom Jugendamt getragen werden.
- Betreuungskosten für den Kindergarten:
- Buchung bis 4 Stunden: 200 Euro / Monat
- Buchung 4 bis 5 Stunden: 220 Euro / Monat
- Buchung 5 bis 6 Stunden: 250 Euro / Monat
- Buchung 6 bis 7 Stunden: 280 Euro / Monat
- Buchung 7 bis 8 Stunden: 310 Euro / Monat
- Buchung 8 bis 9 Stunden: 340 Euro / Monat
- Buchung 9 bis 10 Stunden: 380 Euro / Monat
- Mittagessen 50 Euro / Monat
- Betreuungskosten für die Kinderkrippe:
- Buchung bis 4 Stunden: 300 Euro / Monat
- Buchung 4 bis 5 Stunden: 330 Euro / Monat
- Buchung 5 bis 6 Stunden: 360 Euro / Monat
- Buchung 6 bis 7 Stunden: 390 Euro / Monat
- Buchung 7 bis 8 Stunden: 430 Euro / Monat
- Buchung 8 bis 9 Stunden: 470 Euro / Monat
- Buchung 9 bis 10 Stunden: 520 Euro / Monat
- Mittagessen 40 Euro / Monat
- Die Kindergartengruppen sind altersgemischt von 3 bis 6 Jahren. Die Krippengruppen sind für die jüngeren Kinder ab 1 Jahr, bzw. ab 9 Wochen, bestimmt.
- Der Kindergarten verfügt über einen Hol - und Bringservice. Mit VW- Bussen werden Kinder abgeholt, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr schwer den Kindergarten erreichen würden.
- Der Kindergarten und die Kinderkrippe sind von Montag mit Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Am Freitag schließen wir um 16.30 Uhr.
Im August ist die Einrichtung komplett geschlossen.
Unsere Weihnachtsferien entsprechen der bayerischen Ferienordnung und sind dementsprechend maximal 30 Tage geschlossen.
Sprechstunde ist am Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Kindergarten ist während der Öffnungszeiten telefonisch zu erreichen. Während der Außenaktivitäten ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.
- Die Öffnungszeit der Einrichtung sollte nicht die Verweildauer des einzelnen Kindes in der Einrichtung sein (Kita-Gesetz 1.7.92).
- Elternbefragung: Die Zufriedenheit und die Meinung unserer Eltern sind uns wichtig. Deshalb führen Kindergarten und Kinderkrippe regelmäßig (1x im Jahr) anonyme Umfragen durch bezüglich der Öffnungszeiten, der Arbeitsweise des Kindergartens und ähnlichem. Zudem wird nach Festen bzw. Aktionen die Stellungnahme der Eltern gewünscht.
- Kinder können zu jeder Zeit aufgenommen werden, wenn ein Platz frei ist.
- Die Bring- und Abholzeiten der Kinder können mit der Leiterin oder der Gruppenerzieherin abgestimmt werden.
- Während der Mittagsruhe von 12.45 14.15 Uhr ist das Abholen der Kinder nur nach Absprache möglich.
- Die Herausgabe der Kinder an fremde Personen erfolgt nur mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern.
- Bei der Übergabe der Kinder an die Erzieherin ist auf eventuell auftretende gesundheitliche Störungen hinzuweisen.
Dauerhafte gesundheitliche oder körperliche Schäden des Kindes, sowie ansteckende Krankheiten sind der Leiterin oder der Erzieherin mitzuteilen.
Die Mitarbeiter der Einrichtung sind nur berechtigt den Kindern Medikamente zu verabreichen, wenn eine schriftliche, ärztliche Anweisung vorliegt und die Medikamente mit Namen versehen der Erzieherin persönlich übergeben werden.
Bei jeder Neuaufnahme eines Kindes in den Kindergarten muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.
Bei ansteckender Krankheit sind die Eltern verpflichtet, uns umgehend zu informieren. Sollte das Kind dem Kindergarten für ein oder mehrere Tage fern bleiben, soll es bitte noch am selben Tag entschuldigt werden.
- Die Aufsichtspflicht beginnt nach Übergabe der Kinder durch die Eltern bzw. Beauftragte an die Erzieherin und endet beim Abholen bzw. Losschicken der Kinder.
Bei Fernbleiben der Kinder muss eine Benachrichtigung bis 9.30 Uhr des Tages erfolgen.
- Eine Garnitur Kleidung zum Wechseln und geschlossene, nichtrutschende Hausschuhe bleiben im Kindergarten.
- Für die Kindergärten ist eine Haftpflichtversicherung mit reichlicher Deckungssumme abgeschlossen. Die Kinder sind außerdem bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.
- Im Kindesalter ist eine gesunde, ausgewogene Ernährung die Grundlage für Gesundheit und körperliche Entwicklung. Darüber hinaus wird in diesem Alter das Ernährungsverhalten maßgeblich geprägt und der Grundstock für das Essverhalten im Erwachsenenalter gelegt. Einer gesunden Ernährung im Kindesalter kommt daher eine zusätzliche große Bedeutung zu.
Wir orientieren uns daher an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung mit dem „Lebensmittelkreis“.
- Wir weisen daraufhin, gesunde Brotzeit mitzugeben und auf Schokolade und Süßigkeiten zu verzichten. Stattdessen sollte die Brotzeit mit Obst ergänzt werden.
- Mittagessen: In unserem Kindergarten gibt es Tiefkühlkost der Firma Hofmann.Dabei bieten wir regelmäßig biologische Kost an. Wir erstellen jede Woche einen neuen Speiseplan mit abwechslungsreichen Mahlzeiten. Zusätzlich gibt es ergänzend Obst, Salat, Vollkornbrot und Milchprodukte wie etwa Quarkspeisen, Joghurt, Pudding oder Cornflakes mit Milch.
Das Mittagessen kostet 50 Euro im Monat für ein Kindergarten- oder 40 Euro für ein Krippenkind. Der Betrag kann bar bezahlt oder per Bankeinzug eingezogen werden.
- Die Eltern wählen den Elternbeirat: Er unterstützt das Team bei zahlreichen Arbeiten (Feste, Ausflüge, Organisatorisches …) und ist Bindeglied zwischen Eltern und Team. Er hat eine beratende Funktion.
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